Andreas Schmid: Die Versicherer dürfen ihre provisorischen Prämien nicht mehr kommunizieren. Das schade den Kunden, sagen Kritiker aus der Branche.
Früher haben die meisten Krankenkassen ihren Versicherten jeweils im August mitgeteilt, welche Aufschläge sie im kommenden Jahr erwarten. Die kommunizierten Prämien waren zwar noch provisorisch, weil das Bundesamt für Gesundheit (BAG) diese erst später genehmigte und Ende September offiziell bekanntgab. Doch nur selten gab es grössere Korrekturen in der Grundversicherung, und die Konsumenten konnten sich frühzeitig mit einem Wechsel befassen.
Dieses Jahr ist das nun anders: Die Versicherten erfahren erst Ende September, wie hoch ihre Prämie 2017 sein wird. Das liegt daran, dass eine Neuerung im Aufsichtsgesetz den Kassen verbietet, provisorische Prämien publik zu machen. Wer sich nicht daran hält, kann strafrechtlich verfolgt und gebüsst werden. Damit will das BAG die Informationshoheit zurückgewinnen und verhindern, dass die Kassen in Eigenregie zu beliebiger Zeit provisorische Prämien bekanntgeben. Bei den Versicherern kommt das unterschiedlich an. Jene mit geringen Aufschlägen ärgern sich über die neue Praxis, bisher günstige Kassen mit markanten Prämienerhöhungen sind froh darüber.
Äusserst nachteilig wirke sich die Unklarheit für die Konsumenten aus, kritisiert Felix Schneuwly, Krankenkassen-Experte beim Internetvergleichsdienst Comparis. Er weist darauf hin, dass bei Bekanntwerden der neuen Prämien Ende September die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen bei manchen Kassen schon abgelaufen sei, so dass viele Kunden Grund- und Zusatzversicherungen nicht mehr gleichzeitig wechseln könnten. Zudem werde die Zeit bis Ende November knapp, um einen Umstieg in der Grundversicherung vorzunehmen. «Offensichtlich will das BAG jedoch mit diesem System Wechsel erschweren.»