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Bilanz, 8. März 2013
So liegen Sie richtig
Gut geschützt, aber nicht überversichert: die besten Tipps für Familien und Hauseigentümer, für unterwegs sowie bei Krankheit und Unfall.
Es ist ein schwieriges Unterfangen, die richtigen Versicherungen zu finden. BILANZ hat auf den folgenden Seiten die besten Tipps und Tricks für Versicherte zusammengestellt.
Besonders ins Geld geht die Versicherungswahl bei Krankenkassen. Wer sich privat oder halbprivat versichern will, trifft auch noch auf eine Besonderheit: Es gilt nicht wie sonst der Grundsatz, dass man sich gegen alles versichern kann, wenn man nur bereit ist, die entsprechenden Prämien zu bezahlen. Krankenversicherer lehnen nämlich Aufnahmeanträge von Kunden im Bereich der Privat- und Halbprivatversicherungen des Öfteren ab.
Wer sich mit einer Zusatzversicherung in einem Zimmermit höchstens zwei Betten pflegen lassen will oder auf der freien Arztwahl besteht, muss zuvor einige Hürden überwinden. Sie werden desto höher, je älter man ist. Die Schwierigkeiten sind einseitig verteilt: Die Versicherer müssen niemanden aufnehmen. Sie brauchen ihre Ablehnung nicht zu begründen. Und sie können ihre Leistungen für genau diejenigen Krankheiten und Gebrechen ausschliessen, wegen deren man sich die Police überhaupt leisten will.
In der Praxis müssen die Kunden einen Antrag stellen, der einen detaillierten Fragebogen enthält, in dem zahlreiche Informationen zum Gesundheitszustand, zu früheren Krankheiten und Behandlungen verlangt werden. Die Versicherer können zudem weitere Auskünfte beim Hausarzt einholen. Das Alter des Antragstellers spielt eine Rolle dabei, ob jemand in eine Krankenversicherung aufgenommen wird. Oft werde sogar einfach mitgeteilt, dass eine Aufnahme im Alter von über 50 Jahren schwierig sei, sagt Felix Schneuwly, Krankenkassenexperte bei Comparis. Stephan Wirz, Krankenkassenspezialist bei der Maklerzentrum Schweiz AG in Basel, kennt dagegen Limiten von über 55 Jahren und gar Versicherungen ohne Beschränkung: "Nur wenige Gesellschaften wie die Helsana, die Visana-Gruppe oder die Groupe Mutuel nehmen Personen ab 60 Jahren in die Zusatzversicherung auf." Stefan Thurnherr vom VZ Vermögens Zentrum nennt die CSS und die Groupe Mutuel als Versicherer, die höhere Alterslimiten kennen.
Ablehnungsgrund Heuschnupfen. Noch gewichtiger als das Alter ist der Gesundheitszustand für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Ohne Einschränkungen aufgenommen werden nur Personen, die völlig gesund sind und bestenfalls schon immer waren. Der Hauptgrund für eine Ablehnung sind Krankheiten, frühere Unfälle oder Risikofaktoren wie Übergewicht, Allergien oder Diabetes.
Die Grenzen werden teilweise eng gezogen. "Ein Heuschnupfen genügt", sagt Stefan Thurnherr. Die Versicherer wollten die Desensibilisierungen nicht zahlen, zudem deute Heuschnupfen auf ein erhöhtes Risiko für andere Allergien hin.
Der Ratschlag heisst deshalb: Sie sollten nicht abwarten, sondern ausprobieren, ob der Antrag angenommen wird. Den Fragebogen unbedingt wahrheitsgemäss ausfüllen. Wenn man eine Antwort nicht weiss, sollte dies festgehalten werden. Je nach Bedarf den Hausarzt informieren und ihm mitteilen, dass er sich an die Tatsachen halten und keine Mutmas - sungen äussern solle. Als Trick gilt, die Anträge zugleich bei mehreren Versicherern zu stellen - wird man nämlich einmal abgewiesen, muss man dies auf dem Fragebogen angeben. Für einige Versicherer ist dies bereits Grund genug für eine Zurückweisung. Ammeisten Chancen hat man bei der Kasse, bei der man bereits grundversichert ist. Teilweise gibt es für die Zusatzversicherung sogar Rabatte. Man sollte hartnäckig bleiben, nachfragen und etwa anbieten, dass Leistungen für bestimmte Risiken ausgeschlossen werden können.
Tipps: Krankheit und Unfall
Sparvorschlag Unfalldeckung:
Es gibt Versicherungen, um die man sich nicht kümmern muss. Dazu gehört die Unfallversicherung. Alle Angestellten sind auch gegen Unfälle in der Freizeit geschützt. Kinder, Hausfrauen, Senioren oder Selbständige werden über die obligatorische Grundversicherung der Krankenversicherer abgesichert. Als Arbeitnehmer kann man deshalb die Unfalldeckung bei der Krankenversicherung sistieren und einige Franken Prämie sparen.
Prämien vergleichen, aber nicht immer wechseln:
Ein Beispiel des VZ Vermögens Zentrums zeigt, dass die Prämienunterschiede nicht nur bei der Grundversicherung, sondern auch bei den Zusatzversicherungen gross sind. Für die Spitalversicherung privat werden bei Neuabschluss Prämien zwischen 222.75 (Groupe Mutuel) und 693.80 Franken (Wincare) fällig. Basis der Berechnung ist ein 60-jähriger Mann aus dem Kanton Zürich. Für die Variante halbprivat reicht die Spannweite von 118.40 (Assura) bis 348.60 Franken (Wincare).
Wie viel die Spitalpflege-Zusatzversicherung kostet, hängt aber auch vom System des jeweiligen Versicherers ab: Bei einigen steigen die Prämien stufenweise nach Alter an. Bei anderen sind sie von Beginn an höher, werden danach aber nur teurer, wenn die Gesundheitskosten generell steigen.
Was tun, wenn andere Anbieter günstigere Prämien offerieren? Ab 50 ist es nicht mehr ratsam, die Zusatzversicherung zu wechseln: Es gibt zu viele gesundheitliche Gründe, welche die Kassen für Leistungsausschlüsse oder Ablehnungen ausnutzen könnten. Zumindest sollte man erst dann kündigen, wenn die Aufnahme beim anderen Anbieter gesichert ist.
Es gibt Alternativen:
Die teuren Halbprivat- und Privatzusatzversicherungen haben Konkurrenz erhalten: Policen, die meist den Zusatz "Flex" im Namen tragen. Dort entscheidet man sich erst kurz vor dem Spitalaufenthalt, wo man sich pflegen lassen will. In der allgemeinen Abteilung entstehen keine Zusatzkosten. Halbprivat oder privat wird ein Selbstbehalt fällig. Eine Alternative sind Hotelversicherungen. Dort verzichtet man auf die freie Arztwahl, wird aber in einem Einer- oder Zweierzimmer gepflegt.
Tipps: Familien
Haftpflichtversicherung:
Die fussballspielenden Kinder zertrümmern dem Nachbarn eine Fensterscheibe, der Hund beisst zu, ein Blumentopf fällt vom Balkon und verletzt einen Passanten. Für diese Fälle braucht die Familie Räber eine einzige Police: die Haftpflichtversicherung. Mit Prämien zwischen 80 und 200 Franken kann sie sich vor Schadenszahlungen schützen, die sie ruinieren könnten. Dennoch sind rund 20 Prozent der Bevölkerung nicht versichert. Dabei ersetzt heute die Haftpflichtversicherung auch die früher obligatorische Velovignette. Als Mieter sollte das Ehepaar Räber überprüfen, wie der Selbstbehalt bei Mietschäden geregelt ist. Einige Gesellschaften verlangen keinen Selbstbehalt, andere einen bestimmten Betrag pro Raum.
Hausratversicherung:
Mit einer Hausratversicherung werden persönliche Sachwerte oder die Wohnungseinrichtung gegen Diebstahl oder andere Schäden geschützt. Wichtig ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Hausratversicherung: Erste zahlt den Zeitwert, die Zweite den höheren Neuwert. Entscheidend ist dabei, dass der Wert des Hausrats in der Versicherungspolice richtig erfasst ist. Bei Unterdeckung kürzt der Versicherer die Leistungen. Anstatt bei der Versicherungssumme zu sparen, lässt sich der Zusatz Glasbruch streichen. Den brauchen Mieter kaum, ausser sie besitzen teure Glasmöbel.
Kurze Vertragslaufzeiten:
Auch wenn es die Agenten anders erklären: Haftpflicht- und Haushaltversicherung gibt es mit einjährigen Laufzeiten. Mehrjährige Verträge sind nur für die Versicherer von Vorteil.
Putzfrau versichern:
Für die Putzfrau braucht es neben der Sozialversicherung eine Unfallpolice. Sie kostet in der Regel 100 Franken pro Jahr.
Kinderzähne und Familienrabatte:
Die Kinder können bei der Krankenversicherung gegen teure Zahnstellungskorrekturen versichert werden. Das lohnt sich, muss aber möglichst früh abgeschlossen werden, sonst machen die Versicherer nicht mehr mit. Zudem lässt sich bei einigen Krankenversicherern ein Rabatt herausschlagen, wenn dort die ganze Familie versichert wird.
Tipps: Hauseigentümer
Vor dem Spatenstich:
Wer ein Haus baut, braucht eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung. Diese schützt vor Schäden, die während der Bauzeit entstehen. Bei Projekten unter 100000 Franken reicht allerdings allenfalls auch die private Haftpflichtversicherung aus. Ein Blick in die Police lohnt sich.
Wenn das Haus gebaut ist:
Aus Mietern werden Wohneigentümer: Dabei geht gerne vergessen, dass man Privathaftpflicht- und Hausratversicherung anpassen sollte. Es gibt Unterschiede bei Deckung und Prämien.
In den meisten Kantonen muss man sich nicht um die Gebäudeversicherung kümmern. Sie ist dort obligatorisch und staatlich organisiert. Gedeckt sind Schäden durch Feuer oder Elementarereignisse wie Hochwasser, Erdrutsch, Hagel oder Schneedruck.
Wer ein älteres Haus kauft, sollte sich zusätzlich absichern. Mit der Gebäudeversicherung sind nämlich Schäden aus defekten Wasserleitungen nicht gedeckt. Dafür braucht es eine spezielle Gebäudewasserversicherung. Sie versichert auch Schäden durch auslaufendes Öl, wenn der Tank defekt ist, oder zahlt an Frostschäden, wenn die Leitungen einfrieren. Der Konkurrenzkampf der Versicherer dreht sich vor allem darum, wie viel sie für das Freilegen der Leitungen zu zahlen bereit sind.
Lose Dachziegel: Werden Passanten getroffen, ist man mit der Privathaftpflicht ausreichend versichert. Das gilt, wenn der Versicherte im eigenen Haus wohnt. Die Police schliesst auch das Ferienhaus ein, falls es nicht vermietet wird. Für Mehrfamilienhäuser ab einer bestimmten Anzahl Parteien braucht es eine zusätzliche Versicherung.
Nicht alles muss man absichern:
Bei der Hausratversicherung kann man sich gegen Glasschäden versichern. Lohnt sich das? Oder erst, wenn die Fenster saniert sind? Der Fall ist klar, wenn teure Möbel mit Glas oder kostbare Vitrinen in Gefahr sind.
Für die meisten Hauseigentümer in der Schweiz sind Schäden durch Erdbeben kein Thema. Zu Recht? Die Gebäudeversicherungen schliessen Erdbeben als Schadensgrund aus. Die Kantone, in denen es staatliche Monopole gibt, haben einen gemeinsamen Schadenpool eingerichtet, der aber bei einem Grossereignis kaum ausreichen dürfte.
Tipps: Unterwegs
Angst vor Velodieben?
Wem sein Bike lieb und teuer ist, der sollte bei der Hausratversicherung den Zusatz "einfacher Diebstahl auswärts" abschliessen. In der Regel ist damit allerdings nur der Zeitwert versichert, weil es Ausnahmebestimmungen für Sportgeräte gibt. Für teurere Fahrräder lohnt sich deshalb eine Nachbesserung.
Die Hausratversicherung schliesst auch E-Bikes ein, auch wenn dies noch nicht in allen Verträgen steht. Allerdings nur solche bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern. Elektrovelos mit stärkerer Leistung - die der Helmpflicht unterliegen - sowie Mofas müssen extra versichert werden.
Für Städter ohne Auto:
Wer keinen eigenen Wagen besitzt, aber immer wieder das Gefährt von Bekannten ausleiht, kann das Risiko bei der Privathaftpflicht mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren fremder Autos" absichern.
Was gehört in die Autoversicherung?
Die Motorfahrzeugversicherung besteht aus einer obligatorischen Haftpflichtversicherung und einer freiwilligen Kaskoversicherung. Die Prämien sind je nach Alter, Geschlecht, teilweise auch nach Nationalität, Fahrpraxis oder Wohnort unterschiedlich. Wer Offerten einholt, sollte nicht nur auf den Preis der Grundprämie achten. Mindestens so wichtig ist die Art und Weise, wie das Bonus-Malus- System funktioniert: Wie rasch sinkt die Prämie bei unfallfreiem Fahren? Was kostet der Zusatz Bonusschutz?
Im Strassenverkehr ist ein grober Fehler schnell passiert. Wer deshalb einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die eigene Versicherung bis zu 50 Prozent des Schadens zurückverlangt. Das kann ins Geld gehen. Zudem ist strittig, was als grober Fehler einzustufen ist. Mit einem Zusatz kann man sich vor Regressansprüchen schützen.
Mit einer Teilkaskoversicherung versichert man Schäden, für die man nichts kann. Eine Vollkaskoversicherung empfiehlt sich vor allem für die Halter eines Neuwagens.
Bei beiden Versicherungen dreht sich vieles um die Frage, welcher Wert abgedeckt ist. Der Unterschied zwischen Zeitwert und Neuwert ist bei Autos rasch gross. Wenn in der Police der Zeitwertzusatz abgeschlossen ist, erhält man zumindest annähernd den Neupreis erstattet.
Kostspielige Basisleistungen
Die Grundversorgung hat sich seit 2007 stärker verteuert als Zusatzversicherungen.
Verhageltes Geschäft
Fast 70 Prozent der Elementarschäden sind auf Hagel zurückzuführen.
Medienmitteilung, 15. Februar 2013
Maklerzentrum Schweiz AG rät, das Invaliditätsrisiko bei Kindern ist ernst zu nehmen.
Jeder dritte Invaliditätsfall in der Schweiz betrifft ein Kind. Angesichts der bescheidenen IV-Rente für Frühinvalide ist es ratsam, dass Eltern ihre Kinder gegen Tod und Invalidität durch Krankheit und Unfall versichern. Die Maklerzentrum Schweiz AG, führende unabhängige Anbieterin von Krankenkassen- und Versicherungslösungen in der Schweiz, zeigt auf, worauf beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu achten ist, und warum auch die Altersvorsorge schon ab dem Kindesalter ein Thema ist.
Unter Invalidität wird «die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit» verstanden. Eine Invalidenrente wird nur zugesprochen, wenn eine Prüfung ergibt, dass eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nicht mehr oder nur teilweise möglich ist. Anspruch auf eine IV-Rente haben grundsätzlich Personen zwischen 18 und 65 Jahren, die während eines Jahres ohne wesentliche Unterbrüche durchschnittlich mindestens 40% arbeitsunfähig gewesen sind. Kinder können jedoch erst ab Erreichen der Volljährigkeit Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich beeinträchtigen wird. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt aber nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.
Die IV-Rente für Frühinvalide ab 18 Jahren beträgt aktuell bescheidene CHF 1556 pro Monat. Vor diesem Hintergrund tun Eltern gut daran zu prüfen, ob ihre Kinder ausreichend gegen die Risiken von Tod und Invalidität durch Krankheit und Unfall versichert sind. «Gerade Eltern, die auf Sicherheit bedacht sind, reicht der Schutz der obligatorischen Sozialversicherungen häufig nicht, um ihre Kinder ausreichend vor Invalidität zu schützen», schildert Michael Hug, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, seine Erfahrung aus Beratungsgesprächen.
Viele Eltern assoziieren Invalidität ausserdem oft bloss in Zusammenhang mit einem Unfall. In drei von vier Fällen ist eine Invalidität jedoch Folge einer Krankheit. Die Maklerzentrum Schweiz AG rät darum, bei der Überprüfung der Krankenversicherungs-Policen ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass die Invalidität nicht nur infolge von Unfällen, sondern auch von Krankheiten versichert ist.
Ergänzend bietet sich der Abschluss einer sogenannten UTI-Versicherung (Unfall-Invalidität) oder einer KTI-Versicherung (Krankheits-Invalidität) an. Im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Invalidität werden so - je nach Police - einige Hunderttausend Franken ausbezahlt. Leider bieten nicht alle Krankenkassen solche Zusatzversicherungen an.
Die Kosten für UTI- und KTI-Versicherungen halten sich mit wenigen Franken pro Monat im Rahmen. Die Versicherungsexperten der Maklerzentrum Schweiz AG raten daher allen Eltern, ihre Kinder gegen das Invaliditätsrisiko bei Krankheit und Unfall in ausreichendem Umfang zu versichern.
November 2012
Die Maklerzentrum Schweiz AG leistet einen Beitrag an die Förderung des Basketballs
Swiss Basketball bedankt sich bei der Maklerzentrum Schweiz AG für die wichtige Unterstützung während den Vorbereitungsarbeiten auf die Saison 2012/2013. Im Besonderen konnten wir als Partner von Swiss Basketball mithelfen, dass die Ausbildung der Schiedsrichter und des Schiedsrichternachwuchses weiter gefördert werden konnte.
DRS 1, Espresso vom Dienstag, 30.10.2012, 08.13 Uhr
So reisen Sie gut versichert
Ein medizinischer Notfall macht aus einer Traumreise schnell einen Alptraum und kann das Ferienbudget sprengen. Zur Vorbereitung einer Reise gehört deshalb auch, die richtige Versicherung abzuschliessen.
Auf 2,4 Millionen Gönnerinnen und Gönner kann die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega zählen. Viele dieser Spender glauben, die Rega hole einem bei einem Notfall von jedem Flecken dieser Erde heim. Doch die Rega ist keine Versicherung, was bedeutet: Sie kann die Leute heimtransportieren, muss aber nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch. Immerhin: Holt die Rega einen ab und die Versicherung zahlt nicht, übernimmt die Flugwacht für Gönner die Kosten. Dies gilt für den Transport, nicht aber für Kosten eines Arztbesuches oder Spitalaufenthalts.
Ob Rega-Gönner oder nicht: Eine Zusatzversicherung empfiehlt sich, um bei einem allfälligen medizinischen Notfall nicht noch in eine finanzielle Notlage zu geraten. Denn viele Leute seien vor allem bei den Heilungskosten unterversichert, sagt Versicherungsexperte Ruedi Ursenbacher gegenüber «Espresso». Vor allem in Ländern ausserhalb des EU-/Efta-Raumes können Arzt- und Spitalkosten horrend ausfallen.
Der Fachmann zählt deshalb drei Möglichkeiten auf, um richtig versichert zu sein: Eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse, eine einmalige Reiseversicherung für eine bestimmte Reise oder eine Jahresreiseversicherung. Letztere empfiehlt sich vor allem, wer mehrmals jährlich für längere Zeit ins Ausland reist.
Wichtig ist in jedem Fall, die allgemeinen Vertragsbestimmungen genau zu studieren. Denn: Viele Versicherungen zahlen bei den Heilungskosten oder einem Rücktransport in die Schweiz nur einen limitierten Betrag.
Stocks, 31. Oktober 2012
Krankenversicherung bedeutet Vorsorge vonder Wiege an
In eine Vorsorgeplanung sollten die Kosten der Sicherung der Gesundheit einbezogen werden. Es lassen sich Kosten sparen.
Von Stephan M. Wirz
Die klassische Vorsorgeplanung orientiert sich in der Regel an den verschiedenen Lebensphasen eines Menschen. Mehrheitlich berücksichtigt sie allerdings rein finanzielle Aspekte. Dabei geht gerne vergessen, dass die Leistungen der Krankenversicherung ebenfalls den Bedürfnissen des jeweiligen Lebensabschnitts anzupassen wären. Bei einer Vertragsänderung oder einem Kassenwechsel steht denn oftmals weniger die Leistungsoptimierung als vielmehr das Prämiensparen im Vordergrund.
Das gilt insbesondere für jüngere Menschen – und gerade diese sollten ihr Augenmerk besonders auf mögliche Unterdeckungen richten. Diese können rasch zu einer erheblichen Belastung des Haushaltbudgets werden. Das weitaus höchste Risiko für Familien stellt die Invalidität im Krankheitsfall dar: Nahezu 85 Prozent der Invaliditätsfälle sind auf eine Krankheit zurückzuführen. Bei Erwerbstätigen entsteht in einem solchen Fall eine erhebliche Einkommenseinbusse, decken doch die Leistungen der 1. und 2. Säule oftmals nur 50 bis 60 Prozent des aktuellen Salärs. Diese Lücke lässt sich durch eine Erwerbsunfähigkeitsrente im Rahmen der privaten Vorsorge schliessen.
Sparen durch Leistungsoptimierung
Für Hausfrauen, Studenten und Kinder, die bei Invalidität mehrheitlich schlecht versichert sind, empfiehlt es sich, ein adäquates Invaliditätskapital in der Krankenversicherung zu versichern, um die sofort anfallenden Kosten im Haushalt bewältigen zu können und zusätzliches Kapital für den Lebensunterhalt zur Verfügung zu haben. Auf eine ausreichende Deckung ist aber auch bei der Zahnversicherung für die Kinder und bei der Versicherung für Brillen und Sportunfälle zu achten.
Trotz des gerade in der Familienphase meist knappen Budgets sollte aber nicht das Sparen von Prämien im Vordergrund stehen, sondern das individuelle Optimieren von Leistungen. Sparpotenzial besteht, wenn die Zusatzversicherung Leistungen vorsieht, die anderweitig abgedeckt sind oder die für den betreffenden Versicherten gar nicht relevant sind. Wie die Unfalldeckung für Berufstätige im Angestelltenverhältnis oder Mutterschaftsleistungen in den Zusatzversicherungen von Männern.
Die Familienmitglieder sind heute meist alle in denselben Zusatzversicherungen versichert, nicht selten angelockt durch Familienrabatte. «Eine Deckung für alle» heisst, dem Grundsatz «von allem ein wenig, aber von nichts genug» zu folgen. Oftmals merken sie erst im Schadenfall, dass gewisse Leistungen nicht oder nur in beschränktem Mass versichert sind. Dann ist jedoch eine Anpassung aus gesundheitlichen Gründen meist nicht mehr möglich. Deshalb kann es ratsam sein, Eltern und Kinder bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu versichern.
Die Krankenversicherung, die ein Versicherter in jüngeren Jahren abgeschlossen hat, ist nicht zwingend die, die für ihn auch noch im Alter die richtige ist. Selbst, wenn er privat versichert ist, lohnt sich ein genauer Blick, ob der Leistungskatalog der Zusatzversicherungen die im Alter relevanten Leistungen wie Kuren, Spitex und Hilfsmittel ausreichend abdeckt oder ob der Vertrag umgekehrt Leistungen vorsieht, die mit fortschreitendem Alter gar nichtmehr benötigt werden, beispielsweise für Zahnkorrekturen und Mutterschaft.
Bei Pensionierung das Nachsehen haben
Ein wichtiger Aspekt ist die Unfalldeckung. Solange der Versicherte mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, braucht er keine Unfalldeckung in der Grundversicherung und kann sie dort ausschliessen lassen – nicht aber bei den Zusatzversicherungen. Ansonsten hat er insbesondere bei der Pensionierung, aber auch im Invaliditätsfall, bei einer Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit das Nachsehen. Die paar Franken pro Monat, die diese Deckung ausmacht, sind gut investiert, denn für einen Einschluss der Unfalldeckung im Bereich der Zusatzversicherung wird ein guter Gesundheitszustand vorausgesetzt. Zusätzlich sehen viele Krankenkassen eine Altersbegrenzung für eine Deckungserhöhung im Bereich der Zusatzversicherungen vor.
Für Versicherte ist es aufwendig, den Versicherungsbedarf in der jeweiligen Lebensphase abzuschätzenund sich einen Überblick über das Leistungsangebot zu verschaffen. Die einzelne Krankenkasse offeriert nur ihre eigenen Lösungen, überlässt den Marktvergleich der Leistungen den Versicherten. Eine unabhängige Beratung durch einen Spezialisten stellt eine bedarfsgerechte Lösung sicher.
NZZ, 25. Oktober 2012
Nach Krankheit droht die Lücke
Private Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sinnvoll für Studenten und Hausfrauen
Die Invalidenversicherung ist nicht für Invalide gedacht, sondern für Arbeitsunfähige. Kann man wegen einer schweren Krankheit nicht mehr arbeiten, kann es finanziell schnell eng werden.
Werner Grundlehner
Als ob die Invalidität nicht Last genug wäre. Wer wegen schwerer Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig wird, kann bald vor einem leeren Konto stehen, denn ohne private Zusatzversicherung ist der Betroffene unter Umständen – wenn die Pensionskassen-Guthaben tief oder nicht vorhanden sind – allein auf die IV angewiesen, denn die Leistungen der Unfallversicherung fallen weg. Eine Invalidität infolge Krankheit ist keinesfalls die Ausnahme, sondern die Regel. Sie ist acht- bis zehnmal häufiger als Invalidität durch Unfall. Die Unfallversicherung ist in der Schweiz gut ausgebaut. Wer als Arbeitnehmer verunfallt und invalid wird, muss sich in der Regel um die finanzielle Zukunft keine Sorgen machen. Bei einer Vollanstellung kann der Arbeitnehmer mit einem Ersatzeinkommen von 80% bis 90% des letzten Lohnes bis zum Tod rechnen.
Historische Gewichtung
Die Unterscheidung zwischen Unfall und Krankheit sei in erster Linie historisch bedingt und auf die Zeit der Industrialisierung zurückzuführen, erklärt Stephan Wirz vom Maklerzentrum in Basel. In den Fabriken herrschten damals sehr schlechte Arbeitsbedingungen, was zu einem Aufstand der Arbeiterschaft geführt hat. Als eines der wichtigsten Zugeständnisse wurde die kausale Haftung des Arbeitgebers eingeführt. Die logische Folge waren Haftpflichtversicherungen und eben auch Unfallversicherungen.
Arbeitnehmer, die wegen Krankheit arbeitsunfähig werden, droht jedoch nach spätestens zwei Jahren eine Versicherungslücke. Dann läuft die Zahlung des Krankentaggeldes ab. Das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit kann privat versichert werden. Eine Erwerbsunfähigkeits- Versicherung (EUV) im Rahmen der freien Vorsorge ist unter anderem für kinderlose Erwerbstätige oder ältere Erwerbstätige, deren Kinder bereits älter als 18 Jahre sind und ihreErstausbildung abgeschlossen haben, von Bedeutung. Die Leistungen im Krankheitsfall ohne Zuzug der Kinderrenten machen häufig nur 50% bis 60% des Erwerbseinkommens aus. Junge Erwerbstätige haben zusätzlich häufig noch ein wesentlich tieferes Einkommen, so dass die Leistungen der ersten und zweiten Säule entsprechend tiefer ausfallen können. Das grösste Risiko besteht jedoch bei Kindern, Studenten und Hausfrauen, da diese keiner Vorsorge in der zweiten Säule angeschlossen sind und im Invaliditätsfall nur die Minimalleistungen aus der ersten Säule und unter Umständen Ergänzungsleistungen bis zum Existenzminimum erhalten werden.
Wie hoch wird die Rente?
Die wichtigste Abklärung, die vor dem Versicherungsabschluss ansteht, lautet gemäss Stephan Wirz: Wie viel würde ich im Fall einer Invalidität erhalten? Das sind die Gelder aus der ersten und zweiten Säule. Die Höhe der Invaliditätsrenten aus der ersten Säule wird aufgrund des durchschnittlichen Erwerbseinkommens und der entsprechenden Renten-Skalen ermittelt. Ab einer Invalidität von 70% erhält man die volle IV-Rente. Zusätzlich können noch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften geltend gemacht werden. Die individuellen Kontoauszüge können bei der zuständigen Ausgleichskasse angefordert werden.
Die Höhe der Renten für einen Erwachsenen ohne Kinder liegt ab dem 1. Januar des kommenden Jahres bei maximal 2340 Fr. pro Monat und fällt unter keinen Umständen unter 1170 Fr. pro Monat aus. Falls die erwerbsunfähige Person noch mit Kindern unter 18 Jahren bzw. mit Jugendlichen in einer Erstausbildung unter 25 Jahren im gleichen Haushalt lebt, werden Invaliden- Kinderrenten von maximal 936 Fr. pro Monat für das erste Kind und maximal 1404 Fr. pro Monat für zwei und mehr Kinder fällig. Die maximale Entschädigung aus der ersten Säule für eine erwerbsunfähige Person mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen AHVEinkommen von mehr als 84 240 Fr. (gesetzliche BVG-Obergrenze ab 2013) liegt somit bei 3744 Fr. pro Monat.
Auch Selbständige gefährdet
Bei den Leistungen der zweiten Säule wird zwischen Krankheit und Unfall unterschieden. Im Krankheitsfall kommen die Leistungen der beruflichen Vorsorge (BVG) zum Tragen. Die Höhe der Renten kann dem entsprechenden Vorsorgeausweis entnommen werden. Bei Unfällen wird eine Komplementär- Rente aus der Unfallversicherung entrichtet. Gemeinsam mit den Leistungen aus der ersten Säule dürfen die Renten insgesamt nicht mehr als 90% des versicherten Erwerbseinkommens ausmachen. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 90% von 126 000 Fr., also 113 400Fr. Bei höheren Löhnen ist ein Überobligatorium erforderlich.
Falls die erwerbsunfähige Person keinen Anspruch auf Leistungen der zweiten Säule hat, können Ergänzungsleistungen entrichtet werden. Betroffen sind in erster Linie Alleinstehende mit einem Teilpensum und Selbständigerwerbende, die über keine freiwillige Vorsorge-Abdeckung verfügen. Wenn die Rente aus der Pensionskasse nicht ausreicht, um das Leben im gewohnten Standard zu führen, rät Damian Gliott von den Vermögenspartnern in Winterthur, eine EUV abzuschliessen.
Wie bei allen Versicherungen auf dem freien Markt hängt die Prämienhöhe vom Umfang der versicherten Leistungen, der Wartefrist bis zum Einsetzen der Rentenzahlungen (in der Regel 720 Tage, sofern eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers besteht) und von den persönlichen Merkmalen der versicherten Person ab. Einige Gesellschaften differenzieren zwischen Männern und Frauen, Rauchern und Nichtrauchern sowie zwischen einzelnen Berufsgruppen. Bei bereits bestehenden Leiden können individuelle Prämienzuschläge erhoben werden. Wegen der Prämienunterschiede lohnt es sich auf jeden Fall, die Leistungen der einzelnen Anbieter sorgfältig zu vergleichen.
Gemischte Formen
Uneinigkeit herrscht bei den befragten Fachleuten darüber, ob eine EUV auch im Rahmen einer 3a-Lösung oder einer gemischten Lebensversicherung abgeschlossen werden soll. Sowohl Damian Gliott als auch der Versicherungsexperte von VZ raten davon gemäss dem Grundsatz «Sparen und Vorsorgen trennen » ab. Verbinde man die beiden Versicherungen, sei man an die jeweiligen Laufzeiten gebunden.
Stephan Wirz vom Maklerzentrum kann indes einer gemischten Lebensversicherungs- Lösung Vorteile abgewinnen. Der Kunde spare mit diesem Produkt steuerlich begünstigt für das Alter und erreiche sein Sparziel aufgrund der Prämienbefreiung auch im Invaliditäts- sowie im Todesfall. Das sei auch bei der Hinterlegung der Vorsorge- Police im Rahmen der indirekten Amortisation bei Haus- und Wohnungseigentümern von grosser Wichtigkeit. Im Rahmen dieser Police kann auch eine Erwerbsunfähigkeits-Rente eingeschlossen werden, um die entsprechenden Deckungslücken im Krankheitsfall zu schliessen. Eine derartige Lösung ist indes teurer und reduziert die Flexibilität des Versicherten.
8. Oktober 2012
Prämien sparen mit Bedacht
VON STEPHAN M. WIRZ
Wer bei den Krankenkassenprämien sparen will, hat den grössten Hebel bei der Grundversicherung und bei teuren Spitalzusatzversicherungen.
In der Grundversicherung kann der Versicherte generell durch eine Erhöhung der Franchise eine Prämienreduktion erreichen. Arbeitet er mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber, ist die Unfallversicherung durch denselben abgedeckt. Ausserdem kann er auch ein alternatives Versicherungsmodell wählen wie die telemedizinische Erstkonsultation, das Hausarztmodell oder das HMO-Modell.
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen dieselben, allerdings lassen sich bei den Prämien grosse Unterschiede feststellen. Insofern kann auch ein Wechsel des Anbieters angebracht sein, um die Prämien zu senken. Sparen kann der Versicherte aber auch bei den teuren Spitalzusatzversicherungen für eine halbprivate oder private Abteilung. Viele Krankenkassen unterscheiden zwischen Männer- und Frauentarifen. Somit zahlen Frauen zwischen 20 und 45 Jahren aufgrund des Schwangerschaftsrisikos oftmals viel zu teure Prämien für eine halbprivate oder private Deckung. Ein Wechsel zu einer Krankenkasse, die bei der Deckung für Frauen und Männer eine einheitliche Prämie vorsieht, kann erhebliche Einsparungen bringen.
Flex-Modelle als Alternative
Ein weiterer Aspekt, den es bei den Spitalzusatzversicherungen im Auge zu behalten gilt, ist der altersbedingte Prämienanstieg, der die Prämien für eine halbprivate oder private Spitaldeckung für ältere Versicherte unerschwinglich machen kann. Versicherten, die sich oft über Jahre hinweg die teurere Spitalzusatzversicherung im Hinblick auf einen möglichen Schadenfall im Alter geleistet haben, bleibt dann oftmals bloss noch der Wechsel in die allgemeine Abteilung.
Grundsätzlich könnten die betreffenden Versicherten die Kosten bei gleich bleibender Deckung zwar auch senken, indem sie eine Spitalfranchise von bis zu 5000 Franken pro Kalenderjahr wählen würden. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass viele Versicherte diesen Betrag im Schadenfall gar nicht aufbringen können und daher auf die höhere Deckung verzichten, da diese Kosten zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt in der Grundversicherung anfallen.
Für halbprivat und privat Versicherte, die von tieferen Prämien profitieren möchten und die weiterhin den Zugang zu Spezialärzten und -kliniken mit dem entsprechenden Zimmerkomfort haben wollen, bieten sich die günstigen Flex-Modelle an. Bei Spitaleintritt wählen die Versicherten die gewünschte Deckung gegen einen Aufpreis. Die Beteiligung an den Kosten für den Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung lässt sich mit einem Spitaltaggeld günstig absichern. Für den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung wird kein Aufpreis fällig, während gleichwohl das Taggeld entrichtet wird, das der Versicherte z.B. für weitere Unkosten (Babysitter, Tierheim etc.) verwenden kann.
Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung und der daraus entstandenen Zweiklassenmedizin ist es auch für allgemein Versicherte ratsam, ein solches Flex-Modell zu wählen, um von einer umfassenden Deckung im Spitalfall zu profitieren. Mit der Wahl der richtigen Franchise in der Grundversicherung und einem alternativen Versicherungsmodell lassen sich die entsprechenden Einsparungen für eine optimale Absicherung im Spitalfall verwenden, womit gesamthaft bei einer besseren Deckung keine zusätzlichen Kosten entstehen.
27. September 2012
Das ist beim Krankenkassenwechsel zu beachten
Von Frédéric Papp
Die Suche nach den günstigsten Krankenkassen-Prämien geht ab Donnerstag einmal mehr los. Es beginnt auch die Saison der Makler. cash sagt, worauf Versicherte ihr Augenmerk legen sollten.
Heute Donnerstag um 10 Uhr ist es wieder soweit: Bundesrat Alain Berset gibt die Krankenkassenprämien 2013 bekannt. Bereits vorgängig hat der Internet-Vergleichsdienst Comparis einen Prämienanstieg von 2,2 Prozent errechnet.
Comparis stützt sich dabei auf die provisorischen Prämien von rund 80 Prozent aller Versicherten. Damit steht fest: Im Vergleich zu früheren Jahren steigen die Prämien diesmal nur moderat.
Dennoch werden wie jedes Jahr zigtausend Versicherte Jagd machen nach den günstigsten Krankenkassen. Laut einer repräsentativen Comparis-Umfrage haben auf dieses Jahr hin 650'000 Kunden ihre Grundversicherung zu einer anderen Kasse gezügelt, was einfach und für die Versicherten meist sinnvoll ist.
Knackpunkt Zusatzversicherungen
Problematischer sind hingegen allfällige Wechsel bei Zusatzversicherungen. Hier wittern die unabhängigen Versicherungsmakler denn auch das grosse Geschäft. Werden im Frühherbst die neuen Prämien verkündet, verzeichnen sie jeweils die grössten Kundenzuwächse.
So auch beim schweizweit grössten Versicherungsmakler Maklerzentrum Schweiz. "Wir rechnen dieses Jahr mit einem Zuwachs von 20'000 Neukunden", sagt Gründer und Geschäftsleitungsmitglied Stephan Wirz im Gespräch mit cash.
Das 2006 gegründete Familienunternehmen zählt derzeit rund 70'000 Kunden. Die Firma ist spezialisiert auf die Vermittlung von Krankenkassen- und Vorsorgepolicen. Das ist ein lukratives Geschäft: Im Schnitt zahlen die Krankenkassen den Maklern 500 Franken pro abgeschlossene Police. Wie hoch die Provision ausfällt, hängt von der Höhe der Versicherungsdeckung ab.
Vorsicht vor Fallgruben
Die Prämien locken auch unseriöse Makler auf den Plan. "Bei den Versicherten müssen die Alarmglocken schrillen, wenn Makler zuhause anrufen und sagen, bei welcher Versicherung man Geld spare", warnt der Sozialversicherungsfachmann. Ebenso wichtig wie der Preis sei eine genaue Abklärung der Kundenbedürfnisse und der Lebenssituation. Eine oberflächliche Beratung könne unerfreuliche Konsequenzen mit sich bringen.
Denn es gibt verschiedene Zusatzversicherungen, die nicht in jedem Fall ohne Konsequenzen gekündigt werden können. Zum Beispiel die Mutterschaftsversicherung: Je nach Kasse müssen die Versicherten eine Karenzfrist von einem Jahr abwarten, bevor sie in den Genuss der Leistungen kommen. Kündigen sie zu früh, verfallen die einbezahlten Prämien nutzlos.
Oder der Zeitpunkt des Kassenwechsels: In der Grundversicherung kann ein Wechsel bis am 30. November vorgenommen werden. Bei Zusatzversicherungen muss die Kündigung hingegen in der Regel bereits per Ende September erfolgen. Eine Ausnahme bilden die Groupe Mutuel, Supra und Assura: Bei diesen drei Kassen muss die Police schon Ende Juni aufgelöst werden.
Achtung Unfallversicherung
"Versicherte, welche diese Fristen nicht beachten, sind dann oft doppelt versichert", sagt Wirz. Wichtig ist auch, die Laufzeit der Police zu beachten. Je nach Produkt kann die Vertragsdauer bis zu fünf Jahre betragen, eine vorzeitige Kündigung ist dann kaum möglich.
Was immer wieder vergessen geht: Auch ohne Kassenwechsel lässt sich manchmal ganz einfach Geld einsparen, wie das Beispiel der Unfallversicherung zeigt. Denn: Obwohl Angestellte über ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, belassen sie den Versicherungsschutz in ihrer privaten Krankenkasse. Das ist unnötig, da bei einem Unfall die Versicherung des Arbeitgebers einspringt.
24. September 2012
Im Dreisäulensystem wird man besser nicht krank - Vorsorgelücken im Überblick
von Stephan Wirz
Das Dreisäulensystem der Schweiz gilt weit herum als vorbildlich, was die Vorsorge für Alter, Tod und Erwerbsausfall anbelangt. Betrachtet man allerdings genauer, inwiefern das Vorsorgesystem die krankheitsbedingte Invalidität absichert, lassen sich grosse Lücken erkennen.
Wird ein Angestellter durch Krankheit arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber zu einer gesetzlichen Lohnfortzahlung verpflichtet, die allerdings auf wenige Wochen beschränkt ist. In der Praxis verfügen die meisten Arbeitgeber aber über eine kollektive Krankentaggeldversicherung, die den Lohnausfall während maximal 720 Tagen zu rund 80 Prozent finanziert. Führt die Krankheit zur Invalidität, setzen nach dieser Frist die Leistungen aus der Invalidenversicherung (IV) und der Pensionskasse ein. Allerdings decken sie dann je nach Lohnniveau und Pensionskassenreglement nur noch 50 bis 60 Prozent des Lohnausfalls ab. Dies im Gegensatz zu einer Invalidität durch Unfall, wo der Lohn von Angestellten mit den Leistungen aus der ersten Säule (IV) und der Komplementärrente aus der Unfallversicherung des Arbeitgebers zu rund 90 Prozent gedeckt ist und dies lebenslänglich.
Vorsorgelücke im Krankheitsfall
Grundsätzlich liesse sich die Vorsorgelücke im Krankheitsfall zwar schliessen, indem eine Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität bei einer Krankenkasse abgeschlossen wird. Eine weitere Möglichkeit ist die Erwerbsunfähigkeitsrente im Rahmen der privaten Vorsorge. Solche Versicherungsdeckungen sind jedoch teuer und übersteigen vielfach die finanziellen Möglichkeiten eines Angestellten. Die Prämien der Erwerbsunfähigkeitsrenten werden abgesehen vom Alter des Versicherungsnehmers und der Höhe der versicherten Rente zusätzlich durch den Beruf beeinflusst. Handwerker bezahlen in der Regel höhere Prämien als beispielsweise kaufmännische Angestellte. Raucher bezahlen ebenfalls häufig höhere Prämien. Weiter bedingt der Abschluss solcher Versicherungsdeckungen einen guten Gesundheitszustand. Bei bestehenden Leiden kann ein solches Produkt nicht abgeschlossen werden.
Die Invalidität stellt auch für Hausfrauen, Studenten und Kinder ein grosses Risiko dar. Bei einer Erwerbsunfähigkeit werden zwar Leistungen aus der 1. Säule entrichtet. Die Höhe dieser Leistungen wird aufgrund des durchschnittlichen AHV-Einkommens berechnet, einem Durchschnittswert der vergangenen Jahre. Es liegt auf der Hand, dass diese Renten somit tief ausfallen. Ein erwerbsunfähiger Jugendlicher wird nach Erreichen des 18. Altersjahres lediglich CHF 1547 pro Monat erhalten. Das gilt auch für den Studenten, der zwar bereits eine Stelle in Aussicht hat, aber vor dem Stellenantritt eine Krankheit erleidet, die zur Invalidität führt. Kinder und Studenten erhalten keine Leistungen aus der 2. Säule, da sie noch kein Erwerbseinkommen erzielt haben. Sie sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen, wenn sie arbeitsunfähig werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der Hausfrauen, Studenten und Kinder bei Invalidität durch Krankheit schlecht versichert sind. Denn um ihre finanziellen Möglichkeiten, die Vorsorgelücke zu schliessen ist es meist noch schlechter bestellt als bei Angestellten. Potential für neue Versicherungslösungen, die Hausfrauen besser absichern, würde auch dahingehend bestehen, als bei ihrem krankheits- oder unfallbedingten Ausfall zusätzliche Kosten für eine externe Haushaltshilfe und/oder Kinderbetreuung anfallen.
Vorsorgelücke durch steigende Lebenserwartung
Eine mögliche Vorsorgelücke eröffnet sich auch durch die steigende Lebenserwartung. Die vor diesem Hintergrund nötige Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge und eine mögliche Senkung der AHV-Renten haben zur Folge, dass die zukünftigen Rentnergenerationen weniger Geld zur Verfügung haben werden. Tatsache ist jedoch, dass diese Generationen in den ersten zehn bis 15 Jahren nach der Pensionierung meist nicht weniger Geld brauchen werden, als in ihrer aktiven Berufszeit. Nach diesem Zeitpunkt wird der Bedarf an Leistungen im Bereich der Pflege und Palliativmedizin allerdings erheblich steigen, und dies im Umfeld einer überalternden Bevölkerung – ist doch schon 2025 über ein Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre alt. Dementsprechend müssten die Versicherten für das gebrechliche Alter vorsorgen, auch wenn das für viele, die 30 Jahre und mehr in AHV und Pensionskasse einbezahlt haben, auf den ersten Blick Unverständnis hervorruft. Doch im Pflegefall ist das verbleibende Vorsorgevermögen rasch aufgebraucht. Die Versicherten müssen sich auch bewusst sein, dass dies bei rückläufigen Renten unter Umständen zu finanziellen Engpässen respektive Einschränkungen führen kann, wenn sie mit dem Schliessen dieser Vorsorgelücke erst im Rentenalter beginnen.
Szenarien herausarbeiten um Vorsorgelücken zu schliessen
Im Bereich der Vorsorge für den Pflegefall ist auch das grösste Potential für neue Versicherungslösungen auszumachen. Vorstellbar wäre beispielsweise eine freie Vorsorge im Rahmen einer neu zu schaffenden Säule 3c, um die nächste Familie finanziell zu entlasten sowie die öffentliche Hand und damit alle Steuerzahler. Bezogen auf die Situation in der beruflichen Vorsorge wäre auch vorstellbar, dass der technische Zinssatz frei gegeben wird, er sich also entsprechend der Wirtschaftslage entwickelt. Parallel dazu könnten in der dritten Säule flexible Produkte entwickelt werden, die insbesondere in den Tiefzinsphasen vermögensseitig den Ausgleich schaffen.
Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass der Versicherte mit Hilfe einer professionellen Beratung möglichst früh die möglichen Szenarien im Fall von Alter, Tod und Invalidität durchspielt und erkennt, welche Vorsorgelücken sich daraus ergeben können, respektive dass er Lösungen präsentiert bekommt, die er im Rahmen der vorhandenen Mittel ausschöpfen kann, um allfällige Lücken zu schliessen. Leider ist es häufig so, dass die Einsicht erst im Schadenfall und damit zu spät kommt.
In jungen Jahren lebt der Versicherte unbeschwert und will keine Gedanken an später verschwenden. Dies ist aber meist genau die Phase, wo er viel Geld zur Verfügung hat. Denn gründet er erst einmal Familie, wird das verfügbare Budget schmaler. Und mit 45 bis 50 Jahren wird die Zeit dann bereits wieder knapp, eine ausreichende Vorsorge aufzubauen. Bedenken sollte er auch, dass ihn die Invalidität im Krankheitsfall jederzeit treffen kann.
Finanzielles Risiko bei Konkubinatspaaren
Die verschiedenen Szenarien und die daraus entstehenden Risiken zu betrachten, wird auch angesichts der Tatsache, dass heute viele Versicherte im Konkubinat in Patchworkfamilien leben, immer wichtiger. So hat der überlebende Partner im Todesfall keinen gesetzlichen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrenten. Bei Konkubinatspaaren mit Kindern besteht beim Wegfall eines Erwerbseinkommens infolge eines Todesfalls ein erhebliches finanzielles Risiko – unabhängig davon, ob es gemeinsame Kinder sind oder nicht. Der überlebende Konkubinatspartner muss für das Haushalteinkommen aufkommen, ohne dass er oder sie Witwen- bzw. Witwerrenten erhält. Dieses Risiko muss im Rahmen der privaten Vorsorge abgesichert werden.
Gastbeitrag Le Temps, 25. April 2012
Freie Spitalwahl: Warum die Wahl der richtigen Spitalzusatzversicherung wichtiger ist denn je
Auf den ersten Blick hat die seit Jahresbeginn geltende, neue Spitalfinanzierung wenig mit den Versicherten der Krankenkassen zu tun. Mit der Spitalreform wurde in erster Linie eine Umverteilung der Finanzierungskosten zwischen den Kantonen und Krankenkassen vorgenommen. Gleichzeitig wurden die privaten und die öffentlichen Spitäler gleichgestellt. Möglich geworden ist dies durch die Einführung national einheitlicher, leistungsbezogener Fallpauschalen. Die gesamte medizinische Leistung wird neu pauschal pro Behandlung mit einer Fallpauschale abgegolten, unabhängig davon, wie lange der Patient im Spital liegt.
Für Patienten, die nur über eine Grundversicherung verfügen, hat dies den Vorteil, dass sie sich neu in der ganzen Schweiz auch in Privatspitälern ihrer Wahl behandeln lassen können. So weit so gut. Bei genauerer Betrachtung erweist sich allerdings die freie Spitalwahl als gar nicht so frei. Zum einen muss nämlich das gewählte Spital auf der Spitalliste des jeweiligen Kantons figurieren. In Erfahrung zu bringen, ob dies der Fall ist, ist mit aufwändiger Recherche oder – wer sicher sein will – mit Rückfragen beim Krankenversicherer oder beim Kanton verbunden.
Hinzu kommt, dass dem Versicherten lediglich die so genannte Fallkostenpauschale, also die Kosten zum Tarif seines Wohnkantons vergütet werden. Den Rest muss er selbst berappen. Der allgemein Versicherte tut also gut daran, vor dem Eintritt in ein ausserkantonales Listenspital zu klären, wie hoch die Differenz zwischen der Fallkostenpauschale des Wohnkantons und jener des gewählten Spital ist – dies vor allem, wenn er in einem kostengünstigen Kanton wohnt und sich im Listenspital eines teureren Kantons behandeln lassen will. Alternativ sollten allgemein Versichert ernsthaft in Betracht ziehen, eine geeignete Spitalzusatzversicherung abzuschliessen, um vor unliebsamen finanziellen Überraschungen gefeit zu sein.
Daran zeigt sich wieder einmal, dass die Wahl der richtigen Krankenversicherung, finanziell gesehen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben ist. Der simple Prämienvergleich, wie er auf Onlineplattformen oder in Zeitschriften angeboten wird, greift da in aller Regel zu kurz. Ratsam ist vielmehr eine umfassende Beratung durch unabhängige Fachspezialisten, die den persönlichen Umständen und Bedürfnissen des Versicherten gerecht wird. Denn der Entscheid für oder gegen halbprivate oder private Versicherungslösung lässt sich oft nicht mehr revidieren, was mit fatalen finanziellen Konsequenzen verbunden sein kann, wie das Beispiel der Fallpauschale in der Grundversicherung deutlich macht.
Als Argument für die Spitalreform hatten die Befürworter ins Feld geführt, dass die freie Spitalwahl mehr Transparenz der Leistungen bringe und damit den Vergleich zwischen den Spitälern erleichtere. Im Berateralltag des Maklerzentrums lässt sich allerdings eindeutig feststellen, dass die Versicherten von der viel gepriesenen Transparenz wenig spüren und sich mit der neuen Situation überfordert und allein gelassen fühlen. Hier macht sich auch einmal mehr bemerkbar, dass eine unabhängige Instanz fehlt, die die Interessen der Krankenversicherten vertritt und wie sie beispielsweise der Mieterschutzverband für die Mieter wahrnimmt.
Ist der Patient bereits halbprivat oder privat versichert, übernimmt der Krankenversicherer den Differenzbetrag zwischen der Fallkostenpauschale des Wohnkantons und der Kosten für den Aufenthalt in einem ausserkantonalen Spital. Dieser Aspekt spricht dafür, die Spitalzusatzversicherung unbedingt aufrechtzuerhalten, auch wenn der Versicherte angesichts der freien Spitalwahl versucht ist, diese nun zu kündigen. Weiterhin in die Zusatzversicherung fallen überdies die Arztwahl sowie die Hotellerieleistungen für ein Doppel- oder Einzelzimmer.
Für halbprivat und privat versicherte Personen ändert sich mit Spitalreform somit kurzfristig nichts. Mittelfristig sollten sich allerdings die Prämien deutlich reduzieren, da die bisherige Quersubventionierung der Grundversicherung entfällt. Ob und wann diese Reduktion erfolgen wird, bleibt abzuwarten. Die Reduktion hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich die Spitalplanung der Kantone gestalten wird respektive, wie viele und welche Spitäler auf die jeweiligen Listen genommen werden. Überdies hängt sie davon ab, welche Spitäler die Patienten bevorzugen werden, nachdem sie nun die freie Wahl haben.
Interessant wird auch zu verfolgen sein, was mit den Spitälern geschieht, die auf keiner Liste figurieren. Sie können aber eigene Verträge mit den Krankenkassen abschliessen. Hier ist die Initiative HSK von Helsana, Sanitas und KPT zu begrüssen, die im Sinne partnerschaftlicher Verträge statt staatlichem Diktat eine Einkaufsgemeinschaft gegründet haben, die den Wettbewerb bei Qualität und Effizienz zu vernünftigen Kosten fördert.
Sollten sich die Prämien der Spitalzusatzversicherungen tatsächlich in dem Ausmass reduzieren, wie sie dies an und für sich müssten, werden sie wieder für einen breiteren Bevölkerungskreis interessant, die bis anhin von den hohen Prämien abgeschreckt wurden. Bislang halten sich die Krankenversicherer aber noch bedeckt, was die Prämienreduktion der Zusatzversicherungen anbelangt, oder haben im Gegenteil bereits Prämienerhöhungen angekündigt. Und dies, obschon sie die Spitalleistungen seit Jahresbeginn nur noch zu maximal 45 Prozent finanzieren und nicht mehr zu mindestens 55 Prozent, wie bis Ende 2011.
Die Prämienerhöhungen begründen die Versicherer damit, dass sie sich durch die Neuregelung an den Investitionskosten der öffentlichen Spitäler beteiligen müssen, die Teil der vereinbarten Fallkostenpauschalen sind. Dies führt bei der Grundversicherung unweigerlich zu einem Prämienschub. Der Krankenkassendachverband Santésuisse rechnet mit einer Mehrbelastung von CHF 150 bis 650 Millionen, was einem Prämienschub von 1 bis 3 Prozent entsprechen würde.
Umgekehrt tragen die Kantone künftig mindestens 55 Prozent der Kosten. Da sie sich neu auch an den Kosten der privaten Listenspitäler beteiligen, ergibt sich eine Mehrbelastung, die zwangsläufig auf den Steuerzahler abgewälzt werden wird. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz geht von einer zusätzlichen Steuerlast von CHF 1,6 Milliarden aus.
Die negativen Auswirkungen der Spitalfinanzierungsreform bekommen somit diejenigen Personen am stärksten zu spüren, die lediglich über eine Grundversicherung verfügen – sei als Versicherte ebenso wie als Steuerzahler.
Medienmitteilung - Basel, 19. September 2012
Maklerzentrum Schweiz AG: Top ausgebildete Berater sind das A und O einer fachkundigen Versicherungsberatung
Mehr als die Hälfte der nahezu 100 Kundenberater der Maklerzentrum Schweiz AG weisen einen Abschluss als Versicherungsvermittler VBV oder als Finanzberater IAF auf. Die führende Anbieterin von Krankenkassen- und Versicherungslösungen in der Schweiz bekennt sich damit zu den Ausbildungsrichtlinien der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und der Branchenverbände. Innerhalb der nächsten zwei Jahre werden alle Kundenberater zertifiziert sein. «Dieser hohe Ausbildungsstandard ist in der Vermittlerbranche einzigartig», sagt Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) vor sechs Jahren ein Vermittlerregister geschaffen. Ungebundene Versicherungsvermittler, die weder wirtschaftlich noch rechtlich an ein Versicherungsunternehmen gebunden sind und als solche primär im Interesse des Kunden Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen, sind gesetzlich verpflichtet, sich dort eintragen zu lassen. Der Eintrag im Register setzt unter anderem eine ausreichende fachliche Qualifikation voraus, die durch den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung oder durch einen gleichwertigen anderen Ausweis nachzuweisen ist. Gebundene Versicherungsvermittler, die mehr als 50% von ihrem Umsatz mit einer oder zwei Gesellschaften erzielen, können sich freiwillig in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Aussendienstmitarbeitende von Versicherungsgesellschaften oder von der Maklerzentrum Schweiz AG müssen sich nicht obligatorisch in dieses Vermittlerregister eintragen. Die Maklerzentrum Schweiz AG bekennt sich jedoch zu den entsprechenden Ausbildungsstandards der FINMA und der Branchenverbände und hat sich daher aus eigenem Antrieb entschieden, den gesamten Aussendienst zertifizieren zu lassen und somit die Voraussetzungen für einen freiwilligen Eintrag ihrer Mitarbeitenden in das Vermittlerregister zu schaffen.
Als rechtlich gültigen Nachweis anerkennt die FINMA die Zertifizierung als Versicherungsvermittler VBV, die der Branchenverband der Versicherungswirtschaft VBV Versicherungsvermittlern anbietet. Sie umfasst die Bereiche Personen- und Sozialversicherungen, Sachund Vermögensversicherungen, Recht und Versicherungswirtschaft. Ebenfalls FINMAanerkannt ist die Zertifizierung als Finanzberater IAF des Interessenverbands der Finanzwirtschaft IAF, die zusätzlich die Themen Immobilien und Vermögensaufbau abdeckt.
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Finanzplanung IfFP in Zürich hat die Maklerzentrum Schweiz AG das Gros ihres Aussendienstes ausbilden lassen. Vier Lehrgänge haben die Ausbildung zum Versicherungsvermittler VBV absolviert. Derzeit läuft ein Lehrgang für die Ausbildung zum Finanzberater IAF. Die beiden berufsbegleitenden Ausbildungen verbinden Frontalunterricht mit Gruppenarbeiten und Fallstudien, um die praktische Umsetzung in der Schulungsumgebung als auch im Berateralltag sicherzustellen. Zusätzlich vertiefen die Absolventen sämtliche Themen im Selbststudium.
Die Ausbildung wird innerhalb von 20 Arbeitstagen in einem Zeitraum von vier Monaten absolviert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber investieren somit ein bis zwei Arbeitstage pro Woche in die Ausbildung. Die Absolventen nehmen zudem einen beträchtlichen Zeitaufwand in der Freizeit für das Selbststudium und die Prüfungsvorbereitung auf sich. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt jeweils durch interne Ausbildner mit Hilfe von computerunterstützten Lernprogrammen, da die Prüfung ebenfalls online absolviert wird. Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge werden die Kundenberater regelmässig im Rahmen interner Weiterbildungen über gesetzliche Änderungen, neue Versicherungsprodukte und Veränderungen im Markt informiert.
«Bei uns steht der Kunde im Mittelpunkt. Uns geht es nicht in erster Linie um einen schnellen Abschluss, sondern darum, eine langfristige Beziehung zum Kunden einzugehen und sein Ansprechpartner für sämtliche Versicherungsfragen zu sein», betont Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG. Das Kerngeschäft des Unternehmens sind die Bereiche Krankenversicherung und Vorsorge. Die zahlreichen Fachspezialisten in den Sparten Sach- und Vermögensversicherungen, Unternehmensversicherungen, Hypotheken und Recht stellen sicher, dass die Kunden kompetent in sämtlichen Bereichen beraten werden können. Der regelmässige Austausch mit den Kooperationspartnern gewährleistet, dass den Kunden jederzeit attraktive Produkte und Prämien angeboten werden können.
ENDE
Über Maklerzentrum Schweiz AG
Die Maklerzentrum Schweiz AG ist führende Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich. Die eigentümergeführte Gesellschaft wurde Anfang 2006, mit Hauptsitz in Basel, gegründet. Heute sind 280 Mitarbeitende an zehn Standorten in der Schweiz tätig und beraten Privat- und Firmenkunden in den Bereichen Kranken-, Sach- und Vermögens- Versicherungen sowie private Vorsorge. Über 70‘000 Personen zählen inzwischen zum festen Kundenbestand.
Herausgegeben im Auftrag der Maklerzentrum Schweiz AG durch:
KCCC Korfmann Corporate Communications Consulting AG
Dr. Sabina R. Korfmann-Bodenmann
Chief Executive Officer
Zeltweg 44
P.O. Box 473
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Tel. +41 43 244 87 30
Fax +41 43 244 87 29
E-Mail: s.korfmann@kccc.ch
Kontakt bei Maklerzentrum Schweiz AG:
Stephan M. Wirz
Mitglied der Geschäftsleitung
Elisabethenanlage 11
Postfach
CH-4002 Basel
Tel. 0800 822 800
Fax 0800 822 801
E-Mail: Stephan.Wirz@maklerzentrum.ch
www.maklerzentrum.ch
NZZ, Equity Donnerstag, 13. September
Braucht es noch Krankenkassen-Zusätze?
Das kostet die freie Spitalwahl

Mit der Fallpauschale wird jeder Leistung ein Preis zugerechnet. (Bild: Gaëtan Bally / Keystone)
Mit der Einführung der Spitalreform hat sich per Jahresbeginn 2012 die Abrechnungsmethode für Spitalaufenthalte geändert. Die Versicherten müssen aus diesem Anlass die Zusatzdeckung zur Grundversicherung der Krankenkasse überdenken.
Werner Grundlehner
Die Spitalzusatzversicherung «Spital allgemein ganze Schweiz» ist bei Schweizer Versicherten beliebt. Dieser Zusatz zur obligatorischen Krankenversicherung deckt die Kosten für stationäre Behandlungen ausserhalb des Wohnkantons. Das lohnt sich vor allem dann, wenn ein ausserkantonales Spital näher liegt oder Spezialkliniken im eigenen Kanton nicht in bester Qualität zur Verfügung stehen.
Freie Spitalwahl
Mit Jahresbeginn 2012 hat sich anlässlich der Spitalreform jedoch die Abrechnungsmethode verändert. Die national einheitlichen Fallkostenpauschalen stellen öffentliche und private Spitäler auf dieselbe Stufe, indem die gesamte medizinische Leistung neu pauschal pro Behandlung mit einem einheitlichen Betrag abgegolten wird – unabhängig davon, wie lange der Patient im Spital liegt. So können auch Versicherte, die lediglich über eine Grundversicherung verfügen, in der ganzen Schweiz frei wählen, in welchem Spital sie sich behandeln lassen möchten, sofern dieses auf der jeweiligen kantonalen Spitalliste steht. Allerdings vergüten die Krankenkassen in der Grundversicherung nur die Kosten zum Tarif ihres Wohnkantons.
Während die Tagespauschalen von aussen nicht durchschaubar waren, rechnen Fallpauschalen jeder Leistung einen Preis zu – bei einer Hüftoperation also beispielsweise, OP-Saal-Belegung, Chirurg, Anästhesie, Physiotherapie, Essen usw. Dank Fallpauschalen würden nicht mehr Spitalkosten, sondern tatsächlich erbrachte Spitalleistungen durch Kantone und Krankenversicherer gemeinsam bezahlt, sagt Stephan M. Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung des Maklerzentrums Schweiz.
Hat diese Änderung der Spitalabrechnung einen Einfluss auf die Beliebtheit von Spitalzusatzversicherungen? Krankenkassen gaben an, dass 2011 teilweise bis zu 80% der Versicherten eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen hatten. Einzelne Versicherungsmakler vermeldeten in der ersten Jahreshälfte 2012 sogar eine weiter steigende Nachfrage nach Spitalzusatzversicherungen. Gemäss Felix Schneuwly vom Vergleichsdienst Comparis.ch kosten diese Zusatzversicherungen «Spital allgemein ganze Schweiz» momentan zirka 3 bis 17 Franken im Monat.
Kurzfristig sollte sich für die Versicherten wenig ändern, die Systemänderung betreffe in erster Linie die Spitäler, sagt Anne Durrer vom Krankenkassenverband Santésuisse. Durch die Fallkostenpauschale entsteht ein Preisdruck auf die Spitäler, denn die Kosten werden von den Krankenkassen nur noch zu maximal 45% vergütet. Der Konkurrenzkampf werde fairer, sagt Schneuwly, weil das Kosten-Berechnungs- und Preisbildungssystem in der ganzen Schweiz das gleiche sei. Wettbewerbsverzerrend sei jedoch, dass für die Preisverhandlungen zwar Kosten-, aber keine Qualitätsdaten herangezogen würden.
Langfristig sollten deshalb die Prämien der Zusatzversicherung sinken. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren forderte im Hinblick auf die Spitalreform eine drastische Verbilligung dieser Zusatzversicherung. Die meisten Krankenkassen haben noch nicht reagiert, weil zuerst neue Modellrechnungen vorgenommen werden müssten. Entscheiden, ob die Prämien angemessen sind, muss zu guter Letzt aber die Finanzmarktaufsicht (Finma).
Die Kunden verständen die gesetzlichen Änderungen in Bezug auf die neue Spitalfinanzierung und die Einführung der Fallpauschalen nicht, sagt Stephan M. Wirz. Es sei für den Kunden weiter nahezu unmöglich, zu beurteilen, ob eine ausserkantonale Behandlung nun übernommen wird oder nicht. Die Mehrheit der Maklerzentrum-Kunden habe deshalb diese Zusatzdeckung weiterhin versichert.
Längerfristig dürfte der Zusatz «Spital allgemein ganze Schweiz» an Bedeutung verlieren und auch günstiger werden. Gerade ältere Versicherte müssen sich jedoch bewusst sein, dass es sich bei der Police nicht um die Grundversicherung handelt. Die Krankenkassen verlangen für die Aufnahme eine Gesundheitsprüfung. Sollte sich also ein erneuter Abschluss aufdrängen – beispielsweise wegen eines Umzugs in einen anderen Kanton –, dann kann je nach Gesundheitszustand eine Aufnahmeverweigerung oder ein Ausschluss bei bestimmten Diagnosen drohen.
Mehr Hotelkomfort
Weiterhin sinnvoll kann die Zusatzversicherung «Spital halbprivat und privat» sein. Sie ermöglicht dem Patienten mehr Hotelkomfort (Einzelzimmer, Menuauswahl), die freie Arztwahl im Spital sowie kürzere Wartezeiten bei nicht dringenden Eingriffen. Eine derartige Versicherung brauchen nach Ansicht von Felix Schneuwly beispielsweise Patienten mit einem Herzleiden, die sich aber nur dem Starchirurgen Thierry Carrel anvertrauen wollen. Ob Thierry Carrel besser operiere als seine Kollegen im Inselspital oder in anderen Spitälern, sei bis jetzt aus keiner publizierten Statistik ersichtlich, fügt Schneuwly an.
Die gesetzlich verankerte freie Spitalwahl ist ein gutes Verkaufsargument für die Kassen, die günstigen Zusatzversicherungen anzupreisen. Aber nur 10% der Versicherten beanspruchen jährlich eine stationäre Behandlung. Davon sind nur wenig nicht medizinisch indizierte, ausserkantonale Behandlungen, davon wiederum nur ein Teil mit einem höheren Fallpauschalpreis im ausserkantonalen Spital als im Wohnkanton. Diese Zusatzversicherungen sind also ein gutes Geschäft für die Versicherer, wenn bis zu 80% der Versicherten Prämien bezahlen und nur ein kleiner Teil davon Leistungen beansprucht.
Günstiger als halbprivat
Comparis weist darauf hin, dass der Zusatz «Allgemeine Abteilung Schweiz» wichtig bleibe für Versicherte in Gebieten, in denen das nächste Spital ausserkantonal liegt und teurer ist als die innerkantonalen. Auch das Maklerzentrum Schweiz rät, die Zusatzversicherung beizubehalten, denn ohne sie bestehe die Gefahr, dass ein ausserkantonaler Aufenthalt im gewünschten Spital aus Kostengründen nicht möglich sei. Bei einem bevorstehenden Spitalaufenthalt oder bei gesundheitlichen Problemen kann diese Versicherungsdeckung nicht mehr eingeschlossen werden. Diese Deckung sei im Vergleich zu einer halbprivaten oder privaten Versicherungsdeckung wesentlich günstiger, lasse dem Versicherten aber gegen einen Aufpreis alle Möglichkeiten offen.
Kündigungswillige müssen zudem in Betracht ziehen, dass es keine «schnellen Kündigungen» gibt. Falls die Versicherungsprämie auf Ende 2012 erhöht wird, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist per Ende Jahr. Sonst haben die Krankenversicherer eine ordentliche Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten. Bei den grossen Kassen kann man einen Zusatzversicherungs-Vertrag nur per 31. Dezember auflösen.
sda, 27.7.2012
Santésuisse warnt vor möglichem Prämienschock in zwei Jahren
Im Herbst steigen die Krankenkassenprämien vorerst moderat: Der Dachverband der Krankenkassen, santésuisse, geht von einem Anstieg von durchschnittlich zwei bis drei Prozent aus. Eine unerfreuliche Überraschung könnte aber die Prämienrunde 2014 bringen.
Santésuisse warnt vor Ungewissheiten für die kommenden Jahre. Bei den neuen Fallpauschalen seien viele Tarife mit Spitälern noch nicht definitiv, sagte der Santésuisse-Direktor Christoph Meier im Interview mit dem "St. Galler Tagblatt" vom Freitag. "Je nach Ausgang kommen hohe Millionenbeträge auf uns zu."
Unbekannt sei auch, zu welchem Wechselkurs die Medikamentenpreise künftig berechnet werden, was in Sachen Besserstellung der Hausärzte passiert oder wie viele Spezialärzte nach Ende des Zulassungsstopps eine Praxis eröffnen werden.
Die Versichten können sich aber vorerst auf einen ruhigen Herbst einstellen: "Es wird eine moderate Prämienerhöhung geben", sagte Meier. Im Schnitt werde die Prämie zwei bis drei Prozent mehr kosten.
Je nach Versicherer, Modell und Wohnregion werde es Unterschiede geben. Dass der Anstieg nicht höher ausfalle, liege daran, dass die Kosten nicht übermässig gestiegen seien.
Neuer Zulassungsstopp
Um das Problem der zahlreichen neuen Praxen anzugehen, die Mehrkosten verursachen dürften, wirbt Meier für eine Neuauflage des Zulassungsstopps. "Das ist eine Notlösung, die niemand mag. Wenn es nicht anders geht, wehren wir uns aber nicht dagegen."
Die Prämien-Prognose von santésuisse deckt sich mit der Einschätzung des Vergleichsdienstes comparis.ch, der aufgrund einer Umfrage bei den grossen Kassen Anfang Juli ebenfalls von einem Anstieg von unter 3 Prozent für 2013 ausging. Comparis warnt indes auch vor möglicherweise deutlich höheren Prämien für 2014.
sda, 22.5.2012
Initiative für eine öffentliche Einheitskasse kommt zustande
Die Initiative für eine öffentliche Krankenkasse ist nach Angaben der Initianten mit 115'468 beglaubigten Unterschriften zustande gekommen. Der Trägerverein wird das Volksbegehren morgen Mittwoch bei der Bundeskanzlei einreichen, wie er am Dienstag mitteilte.
Ziel der Volksinitiative ist eine einzige Krankenkasse für die Grundversicherung. Hinter dem Begehren steht ein Trägerverein, dem über 20 Organisationen, Verbände und Parteien angehören. Darunter sind die SP, die Grünen sowie Patienten- und Konsumentenorganisationen.
Die Initianten hatten die Unterschriften in weniger als elf Monaten gesammelt. Die Sammelfrist läuft eigentlich noch bis am 31. Juli 2012. "Die Unterschriftensammlung belegt eindrücklich, wie sehr die Bevölkerung unter der steigenden Prämienlast und der Willkür einzelner Krankenversicherungen leidet", sagte Erika Ziltener, Präsidentin des Trägervereins, gemäss der Mitteilung.
Kantonale Agenturen
Die Einheitskrankenkasse soll in jedem Kanton mit einer Agentur vertreten sein. Diese kantonalen Zweigstellen müssten die Prämien festlegen und das Geld eintreiben, heisst es auf der Webseite des Trägervereins. Das Modell entspreche jenem der Unfallversicherung Suva.
Mit diesem System wollen die Initianten "die Kosten dauerhaft in den Griff bekommen" und gleichzeitig die Versorgungssicherheit verbessern. Insbesondere entfalle der "teure Scheinwettbewerb unter den Krankenkassen und die alljährlichen, aufwändigen Kassenwechsel in der Grundversicherung", wirbt der Trägerverein für sein Anliegen.
Bei einer Annahme der Initiative müssten sich die heute existierenden privaten Krankenkassen aus dem Geschäft der obligatorischen Grundversicherung zurückziehen und sich auf den Bereich der Zusatzversicherungen konzentrieren.
Gemäss einer Umfrage des Krankenkassen-Dachverbandes santésuisse vom vergangenen Herbst stehen die Chancen für eine Einheitskrankenkasse zurzeit nicht schlecht: Rund zwei Drittel der rund 1200 Befragten können sich demnach für die Idee erwärmen.
Deutliches Nein vor fünf Jahren
Das Schweizer Stimmvolk hatte bereits einmal über einen Systemwechsel bei der Krankenversicherung zu befinden: Im März 2007 lehnten über 70 Prozent die Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse" eines Westschweizer Komitees ab.
Allerdings - und darin besteht der Unterschied zur neuen Vorlage - verlangte die alte Initiative nicht nur eine Einheitskasse, sondern auch einkommensabhängige Prämien.
sda, 3.4.2012
Gesundheitskosten steigen 2010 auf über 60 Milliarden Franken
Die Gesundheitskosten sind 2010 um 2,5 Prozent auf 62,5 Milliarden Franken gestiegen - im Vergleich zu früheren Jahren ein moderates Wachstum. Ihr Anteil am Bruttoinlandprodukt (BIP) verharrte bei 11,4 Prozent.
Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Dienstag mitteilte, lag das Kosten-Wachstum gemäss provisorischen Zahlen deutlich unter dem Mittel der letzten fünf Jahre von 3,7 Prozent. Die Gesundheitskosten hatten 2004 die 50-Milliarden-Grenze überschritten und lagen 2009 bei 61 Milliarden Franken.
In Verbindung mit einer Zunahme der Wirtschaftsleistung um 2,9 Prozent stabilisierte sich 2010 das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP). Wie 2009 lag es bei 11,4 Prozent. 2009 hatten wachsende Gesundheitskosten und eine schrumpfende Wirtschaft die Quote in die Höhe getrieben. Seit zehn Jahren liegt der BIP-Anteil der Gesundheitsausgaben bei rund 11 Prozent.
Die Gesundheitsausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr in nahezu allen Leistungskategorien. Am bedeutendsten waren die Steigerungen der Ausgaben bei der ambulanten Behandlung durch Krankenhäuser (plus 9,5 Prozent). Um je rund 2 bis 3 Prozent stiegen die Kosten für ambulante Behandlung durch Ärzte, für Langzeitpflege in Heimen sowie für stationäre Akutbehandlung in Spitälern. Diese vier Kategorien verursachten über 60 Prozent der Gesundheitsausgaben. Weniger Kosten als im Vorjahr fielen unter anderem bei den Präventionsausgaben des Staates an. So musste er 2010 weniger Impfstoffe einkaufen als im Vorjahr.
Löwenanteil von Sozialversicherungen
Der Grossteil der Gesundheitskosten, 42 Prozent, wurde durch die Sozialversicherungen gedeckt. Die privaten Haushalte steuerten einen Viertel, der Staat knapp einen Fünftel bei. Der Rest wurde von anderen Sozialwerken wie AHV und IV und Privatversicherungen bezahlt.
Für jeden in der Schweiz wohnhaften Einwohner wurden im Gesundheitswesen 2010 monatlich 661 Franken ausgegeben (2009: 653 Franken pro Monat). Davon konnten 233 Franken pro Person mit Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden. Der Staat trug 125 Franken durch Prävention und Verwaltung und weitere 30 Franken durch bedarfsabhängige Sozialleistungen bei.
Bundesamt für Gesundheit, 2.4.2012
Neue Versorgungsmodelle für die ambulante medizinische Grundversorgung
Bern, 02.04.2012 - Die Zukunft der ambulanten medizinischen Grundversorgung liegt auch in neuen Versorgungsmodellen. Zu diesem Schluss kommt eine von Bund und Kantonen eingesetzte Arbeitsgruppe. Zwar sind in der Schweiz schon Ansätze solcher Versorgungsmodelle am Entstehen. Damit sie sich aber weiter entwickeln können, müssen Rahmenbedingungen herrschen, die solche Initiativen nicht behindern, sondern begünstigen.
Angesichts der künftigen Herausforderungen wie der demographischen Alterung und der Zunahme chronischer Krankheiten, die sowohl die Patientinnen und Patienten wie auch die Gesundheitsfachpersonen betreffen, sind Änderungen in der ambulanten medizinischen Grundversorgung notwendig. Neue Versorgungsmodelle sind eine Möglichkeit, um diese Herausforderungen anzugehen.
Unter neuen Versorgungsmodellen werden ganz allgemein neue Formen der Zusammenarbeit und Leistungserbringung in der ambulanten medizinischen Grundversorgung verstanden, die eine höhere Qualität bieten und gleichzeitig effizienter sind. Ein Beispiel sind Gesundheitszentren, in welchen neben ärztlichen Grundversorger/innen auch andere Gesundheitsfachpersonen wie Pflegefachpersonen, Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen, Ernährungsberater/innen, Apotheker/innen und auch die Spitex tätig sind.
In neuen Versorgungsmodellen wird die Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen verbessert und die Arbeits- und kompetenzverteilung optimiert. Es sind Organisationen, die zeitgemäss und attraktiv für die darin tätigen und für angehende Gesundheitsfachpersonen sind. Sie bieten u.a. die Möglichkeit zur Arbeit im Angestelltenverhältnis, zur Teilzeitarbeit oder Arbeit im Team.
In der Schweiz existieren heute schon Ansätze neuer Versorgungsmodelle. Damit diese sich weiter verbreiten können braucht es Rahmenbedingungen, die solche Initiativen nicht behindern, sondern begünstigen (z.B. Finanzierungssystem, Risikoausgleich, Aus- und Weiterbildung). Gleichzeitig braucht es auf den verschiedenen Ebenen das Engagement aller Partner, das heisst Bund und Kantone, Tarifpartner, Bildungsinstitutionen, Berufsverbände, Leistungserbringer sowie die Patientinnen und Patienten.
Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Gesundheit (BAG), 19.03.2012
Abstimmung über die integrierte Versorgung am 17. Juni
Die Vorlage für die Förderung der integrierten Versorgung (Managed Care) und für einen neuen verfeinerten Risikoausgleich ist nach knapp sieben Jahren Beratung am 30. September 2011 von den Eidgenössischen Räten angenommen worden.
Mit der Förderung von integrierten Versorgungsnetzen, wie sie die Vorlage vorsieht, sollen Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen verbessert werden. Dank einer besseren Zusammenarbeit und Koordination zwischen allen Leistungserbringern können unter anderem unnötige Untersuchungen und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Wer sich in ein Versorgungsnetz begibt, bezahlt weniger Selbstbehalt. Ziel des Bundesrats ist, dass sich 60 Prozent der Bevölkerung bis 2015 einem Versorgungsnetz anschliessen.
Die Vorlage enthält auch eine Neuerung beim Risikoausgleich. Dieser berücksichtigt neu auch die Morbidität des Versichertenkollektivs. Damit soll für die Versicherer ein Anreiz geschaffen werden, weniger nach so genannten guten Risiken zu jagen. Für die Versicherer wird es somit interessanter, sich für die gute Behandlung von schwer und chronisch kranken Patienten zu engagieren und dazu vermehrt Versicherungsmodelle mit integrierter Versorgung anzubieten.
Gegen die Vorlage ist das Referendum zustande gekommen. Die Abstimmung darüber wird am 17. Juni 2012 stattfinden.
sda, 19.1.2012
Ärztevertreter und SP reichen Managed-Care-Referendum ein
Wer seinen Arzt frei wählen will, soll dafür nicht stärker zur Kasse gebeten werden. 132'837 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind diesem Argument gefolgt und haben das Referendum gegen eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes unterzeichnet. Die Unterschriften wurden am Donnerstag eingereicht.
Wer künftig den Arzt noch selber wählen wolle, müsste mit der Gesetzesänderung bis zu 1000 Franken selber bezahlen, kritisierte das aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Gewerkschaft vpod und der SP getragene Referendumskomitee am Donnerstag vor den Medien in Bern.
Geplant ist, dass Versicherte künftig einen Selbstbehalt von 15 Prozent bezahlen müssen, wenn sie sich keinem Managed-Care-Modell anschliessen. Nur wer sich in einem solchen integrierten Ärztenetzwerk behandeln lässt, soll in Zukunft wie heute einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen.
sda, 9.1.2012
Erstkonsultation statt beim Arzt künftig auch in einigen Apotheken
In die Apotheke statt zum Hausarzt: In 200 Apotheken der Schweiz startet im April ein Pilotprojekt. Apothekerinnen und Apotheker werden in Zusammenarbeit mit auf Video zugeschalteten Ärzten Erstkonsultationen bei Patienten durchführen.
NetCare nennt sich der auf zwei Jahre angelegte Pilot, an dem sich der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse, das Schweizerischen Zentrum für Telemedizin MEDGATE und der Kranken- und Unfallversicherer Helsana beteiligen.
Arzt auf dem Bildschirm
Ein solcher Apothekenbesuch läuft beispielsweise wie folgt ab: Ein Patient klagt über Rückenschmerzen und wendet sich an eine netCare-Apotheke. Dort wird der Patient in einem separaten Raum gemäss einem Fragenkatalog - in der Fachsprache Algorithmus genannt - befragt und beraten. Der Apotheker vermutet eine Entzündung und empfiehlt den Beizug eines Arztes.
Dieser wird per Videokonferenz zugeschaltet. Nach einer Beratung - ob der Apotheker dabei bleibt, entscheidet der Patient - schreibt der Arzt ein Rezept für einen Schmerz- und Entzündungshemmer aus. Das Rezept faxt er umgehend; der Apotheker übergibt das Medikament und klärt den Patienten darüber auf. Am Ende einer Beratung könne auch ein nicht rezeptpflichtiges Medikament oder eine Überweisung an einen Arzt oder ein Spital stehen, sagte der Präsident von pharmaSuisse, Dominique Jordan, am Montag vor den Medien in Bern. Nach drei Tagen werde zudem ein Kontrollanruf beim Patienten gemacht, sagte Andy Fischer, CEO von MEDGATE.
Wer zahlt?
Kostenpunkt: 15 Franken für die "Triage" beim Apotheker; 48 Franken für den Arzt auf dem Bildschirm plus das Medikament. Für Helsana-Kunden übernehme die Kasse die Kosten, sagte Pius Gyger, Leiter Gesundheitspolitik bei Helsana.
Mit den anderen Krankenkassen, die mit MEDGATE zusammenarbeiten, laufen die Verhandlungen noch. Fischer sagte, er denke, dass der Grossteil mitmachen werde. Ob dabei alle den Service kostenlos anbieten, ist unklar. Pech hat, wessen Krankenkasse nichts übernimmt: Diese Patienten müssen die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Krankenkasse hofft auf Senkung der Kosten
Ziel des Projekts ist es auch, Gesundheitskosten zu sparen. Denn Bagatellfälle sollen in Apotheken statt von Hausärzten oder Notfallzentren behandelt werden. Gerade bei Notfällen waren die Kosten zuletzt rasant gestiegen.
www.santesuisse.ch, 23.11.2011
Communiqué - Schweizer Margen bei Medikamenten sind 300 Mio. Franken zu hoch
Eine santésuisse-Studie zeigt, dass die Schweizer Margen bei Medikamenten im Schnitt einen Viertel höher sind als in Referenzländern Europas. Verschreibungspflichtige Medikamente belasteten im Jahr 2010 die Prämienzahler in der Grundversicherung mit rund 4,8 Mrd. Schweizer Franken. Davon flossen 1,3 Mrd. Schweizer Franken als Marge an den Handel. Die Krankenversicherer fordern, dass die Schweizer Margen auf das europäische Niveau gesenkt werden. Das Sparpotenzial beträgt 300 Mio. Schweizer Franken zugunsten der Prämienzahler.
Die verschreibungspflichtigen Medikamente machen mit rund 90 Prozent den Grossteil der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Arzneimittel aus. Im Jahr 2010 wurden solche Medikamente in Höhe von rund 4,8 Mrd. Schweizer Franken zulasten der OKP abgerechnet. Dabei entfielen 3,4 Mrd. Schweizer Franken auf die Hersteller, 1,3 Mrd. Schweizer Franken auf den Handel - Grossisten, Apotheken, selbstdispensierende Ärzte und Spitäler - sowie 110 Mio. Schweizer Franken via Mehrwertsteuer auf den Staat.
Der heute vorgestellte Auslandvergleich fokussiert auf die Handelsmarge. Vergleichsländer für die santésuisse-Studie sind Dänemark, Deutschland, England, Holland, Frankreich und Österreich – die gleichen Referenzländer, welche das Bundesamt für Gesundheit zur Festsetzung der Preise von Arzneimitteln heranzieht. In allen Ländern wurde die Marge als Differenz zwischen Fabrikabgabepreis und dem Publikumspreis ohne Mehrwertsteuer berechnet und um die unterschiedlichen Niveaus der Vergleichländer bei Löhnen, Mieten, Zinsen und Preisen der Medikamente bereinigt.
Der um Preis- und Zinsniveau bereinigte Margenvergleich zeigt auf, dass die Schweiz die höchste Handelsmarge im Medikamentenbereich aufweist. Die übrigen Länder liegen bis zu 45 Prozent unter dem Schweizer Niveau. santésuisse fordert deshalb, dass die Höhe der Vertriebsmarge auf das ausländische Niveau gesenkt wird. Dies soll geschehen, indem santésuisse künftig die Marge direkt mit den Vertriebspartnern aushandelt. Dafür muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die entsprechende Verordnung ändern. Das Einsparpotential zugunsten der Prämienzahler beträgt 300 Mio. Schweizer Franken (1,5 Prämienprozent). Diese Forderung von santésuisse deckt sich mit denjenigen des Preisüberwachers und der Prämienzahler. Letztere erhoffen sich laut Umfragen (sondage santé, comparis) von den Versicherern, dass diese die hohen Medikamentenpreise anprangern und sich für deren Senkung einsetzen.
